Geothermie Brühl: Hat sich das Projekt jetzt endgültig erledigt?

Die Gemeinde Brühl will erneut gegen die Verlängerung des Bauvorbescheids für das geplante Geothermie-Kraftwerk klagen

28.07.2015 UPDATE: 29.07.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden

Gegen das Geothermie-Kraftwerk hatte es in der Bevölkerung heftige Proteste gegeben. Foto: Lenhardt

Brühl. (vw) In der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Brühler Gemeinderat mit knapper Mehrheit - bei neun Ja- und sieben Nein-Stimmen sowie drei Enthaltungen - erneut gegen die Verlängerung des Bauvorbescheids für das geplante Geothermie-Kraftwerk zu klagen. Zunächst hatte Bürgermeister Ralf Göck bekannt gegeben, dass in nicht öffentlicher Sitzung entschieden worden war, eine vom Oberlandesgericht vorgeschlagene Güteverhandlung sowie weitere Güteversuche im Streit mit Investor Geoenergy abzulehnen.

Dagegen habe er Widerspruch eingelegt, weil er wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde befürchte. Deshalb werde darüber wieder im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten.

Die Verwaltung hatte dem Gremium vorgeschlagen, gegen die Verlängerung und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine Klage mehr zu erheben. Das Regierungspräsidium hatte mit Schreiben vom 8. Juli mitgeteilt, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Kosten des Verfahrens trage die Gemeinde.

Der Widerspruchsbescheid sei "in erschreckend kurzer Art und Weise abgefasst", erklärte Rechtsanwalt Roger Roth den Gemeinderäten. Es sehe so aus, dass das Projekt gestorben sei. Eine Klage sei deshalb "nicht mehr notwendig". Der Widerspruch sei zulässig, jedoch nicht begründet, hatte das Regierungspräsidium mitgeteilt. Der Bauvorbescheid gelte drei Jahre und könne jeweils bis zu drei Jahren schriftlich verlängert werden. Die Voraussetzungen für die Verlängerung des Bauvorbescheids lägen vor, denn die Sach- und Rechtslage habe sich seit der Erteilung des Bauvorbescheids im November 2008 nicht geändert. Das Bauvorhaben sei nach wie vor "bauplanungsrechtlich am gewählten Standort zulässig", heißt es weiter. Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage habe das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als untere Baurechtsbehörde das versagte Einvernehmen der Gemeinde "zu Recht ersetzt".

"An der Sachlage hat sich nichts geändert", sagte Roland Schnepf (SPD). Warum Rechtsanwalt Roth denn annehme, dass sich das Projekt erledigt habe, wollte er wissen. Er stütze sich auf Gesetzesgrundlagen, antwortete Roth. Klaus Triebskorn (GL) wollte erneut Klage einreichen.

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Er sehe gute Chancen, dass "falsch Entschiedenes" noch berichtigt werden könne. In einer kurzen Sitzungsunterbrechung berieten sich die Fraktionen. Michael Till (CDU) kündigte danach eine uneinheitliche Abstimmung seiner Fraktion an. Die Frist für eine Klageerhebung läuft bis zum 13. August.

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