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Bebauungsplan ist nicht zu beanstanden

Heddesheim/Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Spedition Pfenning darf ihr Logistikzentrum in Heddesheim weiterbauen

19.09.2012 UPDATE: 19.09.2012 09:50 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Auf Heddesheimer Gemarkung entsteht derzeit das neue Logistikzentrum der Spedition Pfenning. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass das Unternehmen weiterbauen darf. Foto: Dorn
Von Stephanie Kuntermann

Heddesheim/Mannheim. Die Klage eines Heddesheimer Anwohners gegen das Logistik-Zentrum der Firma Pfenning ist gescheitert. Das verkündete gestern der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Mit einem Normenkontrollantrag wollte Rolf Breitwieser erreichen, dass das Gericht den Bebauungsplan für ungültig erklärt.

Neben Breitwiesers

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