Bebauungsplan ist nicht zu beanstanden
Heddesheim/Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Spedition Pfenning darf ihr Logistikzentrum in Heddesheim weiterbauen
Heddesheim/Mannheim. Die Klage eines Heddesheimer Anwohners gegen das Logistik-Zentrum der Firma Pfenning ist gescheitert. Das verkündete gestern der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Mit einem Normenkontrollantrag wollte Rolf Breitwieser erreichen, dass das Gericht den Bebauungsplan für ungültig erklärt.
Neben Breitwiesers
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