20-Jähriger zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten für bedingt schuldfähig und ordnete eine Therapie in Entziehungsanstalt an. Der Tötungsvorsatz war nicht belegbar.

Weinheim. (oka) Weil er einen 48-jährigen Sicherheitsmitarbeiter der Weinheimer Disco "Schabernack" mit einem Messer schwer am Hals verletzt hat, ist ein 20-Jähriger am Mittwoch von der Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Zudem ordneten die Richter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Messerattacke
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