Schuldunfähiger Mörder an 41-Jähriger muss dauerhaft in Psychiatrie
Das Landgericht ordnete eine Unterbringung an. Er hat eine 41-Jährige getötet.

Mannheim. (ven) Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord: So lautete die Anklage gegen einen 32 Jahre alten Mann aus Neuss. Er hatte gestanden, im vergangenen Oktober in der Schwetzingerstadt eine 41-jährige Frau erwürgt zu haben – gilt aber als schuldunfähig. Stattdessen ordnete das Landgericht in seinem Urteil am Freitag eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
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