Feuerwerk trotz Schweinepest zwei Tage erlaubt
Die Allgemeinverfügung wird an Silvester und Neujahr ausgesetzt.

Mannheim. (RNZ) Eigentlich gilt aufgrund der derzeit in Mannheim geltenden Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ein Feuerwerksverbot. Wie Stadtverwaltung am Montag mitteilte, wird das Verbot am 31. Dezember sowie am 1. Januar ausgesetzt – Silvesterfeuerwerk ist demnach erlaubt.
Trotzdem appelliert die Verwaltung an die Bevölkerung, auf Tiere "Rücksicht zu
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