Besucher von Prozess um BASF-Explosionsunglück benötigen Einlasskarte
Bei dem Unfall am 17. Oktober 2016 oder in Folge dessen kamen fünf Personen ums Leben, 44 weitere wurden verletzt.

Bei der Explosion am 16. Oktober 2016 auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF starben fünf Menschen. Archiv-Foto: Einsatzreport Südhessen
Frankenthal. (dpa/lrs) Für den am 5. Februar beginnenden Prozess um das Explosionsunglück auf dem BASF-Areal 2016 hat das Landgericht Frankenthal einige Zugangsbestimmungen veröffentlicht. Demnach ist etwa zum Betreten des Sitzungssaals Nummer 20 eine Einlasskarte nötig, wie die Justiz am Donnerstag mitteilte. Die Ausgabe der Karten erfolge am Eingang des Gerichts am jeweiligen Verhandlungstag. "Der Einlass wird eine Viertelstunde vor Beginn der Verhandlung geöffnet (...) und erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens an der Einlassstelle", betonte das Gericht. Reservierungen seien unzulässig.
Bei dem Unfall am 17. Oktober 2016 oder in Folge dessen kamen vier Mitarbeiter der Werkfeuerwehr und ein Matrose eines Tankmotorschiffs ums Leben. 44 weitere Menschen wurden verletzt. Ein Arbeiter einer von der BASF beauftragten Spezialfirma soll bei Schweißarbeiten entgegen vorheriger Anweisung eine Leitung angeschnitten haben, was die Detonation auslöste. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Der 64-Jährige kann sich an den genauen Hergang nicht erinnern. Die Anklagebehörde will 42 Zeugen vernehmen und hat 10 Sachverständige benannt.
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Bei dem Unfall war dem Gericht zufolge ein Schaden von zwei bis drei Millionen Euro an unmittelbaren und mindestens 500 Millionen Euro an mittelbaren Folgen entstanden - zum Beispiel Produktionsausfall.