Tod der Erntehelfer war tragischer Unfall
Kein Fremdverschulden - Arbeiter hatten zuvor Alkohol getrunken

Ludwigshafen. (dpa-lrs) Nach dem tödlichen Badeunfall bei Böhl-Iggelheim zeichnet sich ab, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt hat. "Im Obduktionsgutachten gibt es überhaupt keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Ereignis", sagte Kai Hempelmann von der Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwoch. Ein Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden.
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