Aufstehen vor der Richterin ist kein Götzendienst
Angeklagter hatte sich geweigert, bei der Urteilsverkündung aufzustehen - Beschwerde des Kenianers nahm das Bundesverfassungsgericht nicht an

Symbolfoto: dpa
Karlsruhe/Mannheim. (lsw) Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen. Seine Beschwerde gegen den Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht zur Entscheidung an. Sie sei offensichtlich unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern das Ordnungsgeld
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+