Plus Amtsgericht Mannheim

Aufstehen vor der Richterin ist kein Götzendienst

Angeklagter hatte sich geweigert, bei der Urteilsverkündung aufzustehen - Beschwerde des Kenianers nahm das Bundesverfassungsgericht nicht an

26.11.2017 UPDATE: 27.11.2017 06:00 Uhr 53 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Karlsruhe/Mannheim. (lsw) Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen. Seine Beschwerde gegen den Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht zur Entscheidung an. Sie sei offensichtlich unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern das Ordnungsgeld

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