Hier droht beim Pilzesammeln im Rhein-Neckar-Kreis ein Bußgeld
In der Infizierten Zone dürfen befestigte Wege im Wald nicht verlassen werden. Wer sammeln will, sollte prüfen, ob er in der Sperrzone ist.

Rhein-Neckar. (sha) Erschwerte Saison für Pilzesammlerinnen und -sammler: Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) können sie in diesem Jahr nicht überall ihrem Hobby nachgehen. Denn: In der Infizierten Zone (Sperrzone II) gilt ein striktes Wegegebot. Dies geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes hervor.
Wer demnach in den betroffenen Gebieten abseits von befestigten Waldwegen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+