Plus Afrikanische Schweinepest

Hier droht beim Pilzesammeln im Rhein-Neckar-Kreis ein Bußgeld

In der Infizierten Zone dürfen befestigte Wege im Wald nicht verlassen werden. Wer sammeln will, sollte prüfen, ob er in der Sperrzone ist.

25.09.2024 UPDATE: 25.09.2024 04:00 Uhr 53 Sekunden
Derzeit dürfen im Kreis nicht überall Pilze gesammelt werden. Symbolbild: dpa

Rhein-Neckar. (sha) Erschwerte Saison für Pilzesammlerinnen und -sammler: Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) können sie in diesem Jahr nicht überall ihrem Hobby nachgehen. Denn: In der Infizierten Zone (Sperrzone II) gilt ein striktes Wegegebot. Dies geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes hervor.

Wer demnach in den betroffenen Gebieten abseits von befestigten Waldwegen

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