Wie Klaus Staeck die Grenzen künstlerischer Freiheit auslotete
Die Ausstellung im Justizzentrum beginnt am 9. Februar.

Heidelberg. (RNZ) Klaus Staeck ist Plakatkünstler und Jurist. Das kommt zusammen in der Ausstellung "Satire vor Gericht" im Heidelberger Justizzentrum. Staeck hat sich ab den späten 1960er-Jahren mit seinen Aktionen, Postkarten und vor allem Plakaten in das kollektive politische Bildgedächtnis der Bundesrepublik Deutschland eingebrannt wie kaum ein anderer. Der Heidelberger Justiz ist er durch seine Zulassung als Rechtsanwalt am hiesigen Landgericht im Jahr 1968 verbunden. Stets vielschichtig und zugleich provozierend avancierte er zu einem polarisierenden Protagonisten in der politischen Debatte der deutschen Nachkriegszeit. Gefeiert und umstritten zugleich, waren seine Werke mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren, in denen die Grenzen der künstlerischen Freiheit in Deutschland ausgelotet wurden. Diesem besonderen Zusammenspiel zwischen Kunst, Politik und Recht in Form der Berührungspunkte des Werks Klaus Staecks mit der Justiz, widmet sich die Ausstellung "Satire vor Gericht".
Teil der Vernissage am Donnerstag, 9. Februar, ab 17.45 Uhr wird auch eine Gesprächsrunde sein mit dem Kunsthistoriker Prof. Henry Keazor, der zu Politischer Kunst und dem Werk Klaus Staecks forschte, mit Dr. Franziska Brinkmann, die ihre Dissertation "Satire vor Gericht" den in den Prozessen involvierten Plakaten Klaus Staecks sowohl aus kunst- als auch rechtswissenschaftlicher Perspektive gewidmet hat, und Prof. Thomas Dreier vom Karlsruher Institut für Technologie mit seinem Schwerpunkt im Kunst- und Urheberrecht.