Heidelberg

6352 Privatanzeigen gegen Falschparker im letzten Jahr

Bei etwa 80 Prozent wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie werden behandelt wie Anzeigen von Polizei oder Vollzugsdienst.

19.01.2023 UPDATE: 19.01.2023 06:00 Uhr 39 Sekunden
Ein zugeparkter Radweg: kein seltenes Bild in Heidelberg. Wenn ein Bürger eine solche Situation dokumentiert und bei der Stadt anzeigt, muss diese aktiv werden. Foto: Rothe

Heidelberg. (dns) Ein Auto blockiert den Geh- oder Radweg, parkt die Feuerwehrzufahrt zu, nutzt einen fremden Privatparkplatz oder steht unberechtigterweise auf einem Stellplatz für Menschen mit Behinderung. Polizei und Gemeindevollzugsdienst (GVD) kontrollieren zwar den ruhenden Verkehr in der Stadt und schreiben regelmäßig Anzeigen – sie ziehen aber nicht annähernd alle Parksünder zur Rechenschaft.

Deshalb greifen viele Heidelbergerinnen und Heidelberger mittlerweile selbst zum Smartphone, dokumentieren das Fehlverhalten von Fahrern und geben dann Privatanzeigen beim Rechtsamt auf. Fast 20 Mal pro Tag geht eine solche Meldung beim Rathaus ein. 6352 waren es im vergangenen Jahr insgesamt – nur für den Verkehrsbereich.

Die Verwaltung muss Anzeigen von Privatleuten genauso behandeln wie jene von Polizei oder GVD: "Wenn alle notwendigen Angaben und auch Situationsfotos beigefügt sind, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet", erklärt eine Rathaussprecherin der RNZ. Im vergangenen Jahr sei das bei "geschätzt etwa 80 Prozent" aller Privatanzeigen geschehen. Fahrzeughalter müssen dann entweder ein Verwarnungsgeld zahlen oder sich zu dem Vorwurf äußern.

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Die meisten Privatanzeigen werden per E-Mail (ordnungswidrigkeiten@heidelberg.de) oder Brief eingereicht. Hier steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

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