Eine gute Idee, die aber rechtswidrig war
Ein Wohnungsbesitzer im Emmertsgrund installierte auf seinem Balkon eine Fotovoltaikanlage - und musste sie wieder abbauen
01.09.2017 UPDATE: 02.09.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden

Die Fotovoltaikanlage am Otto-Hahn-Platz stelle eine "erhebliche optische Beeinträchtigung" dar, fanden die Richter. Foto: privat
Von Steffen Blatt
Heidelberg. Leo Hessel macht sich Gedanken um die Umwelt. Der Klimawandel ist für ihn "die bei weitem ernsthafteste Bedrohung der Menschheit". Der 65-jährige Elektroingenieur fragte sich, welchen Beitrag er zum Klimaschutz leisten könne - und hatte eine Idee: Er brachte an der Balkonbrüstung seiner Eigentumswohnung im Emmertsgrund Solarpaneele an und baute eine
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