Kommunalwahl 2024 Heidelberg

Was Sie zur Briefwahl wissen müssen

Bis spätestens 7. Juni kann man diese per QR-Code, online oder im Bürgeramt beantragen.

10.05.2024 UPDATE: 10.05.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Heidelberg. (RNZ) Am Sonntag, 9. Juni, wird in Heidelberg gleich zwei Mal gewählt: der Gemeinderat und das Europaparlament. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg erhältlich. Die Wahl kann dort auch direkt ausgeübt werden.

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Der Wahlschein ermöglicht auch, in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal zu wählen. Diese Möglichkeiten zur Beantragung gibt es:

> QR-Code: Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, kann das mittels QR-Code tun. Dazu wird einfach der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Code mit dem Smartphone oder Tablet gescannt. Nutzer werden direkt zum Antrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.

> Online-Antrag: Unter www.heidelberg.de/wahlen findet sich die Schaltfläche "Briefwahl", die zum Antrag führt. Zur automatischen Prüfung der Daten werden die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt. Diese befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 19. Mai allen Wahlberechtigten zugegangen sein sollte. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen. Die Antragstellung über das Internet ist nur gleichzeitig für die Kommunalwahl und die Europawahl möglich.

> Schriftlich und vor Ort: Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden – also auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag). Ein mündlicher Antrag ist nur vor Ort in der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, oder ab Montag, 13. Mai, in den Bürgerämtern möglich. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich, auch nicht per SMS.

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Der Versand der Briefwahlunterlagen hat bereits begonnen. Die Anträge müssen bis spätestens Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Auch in den Bürgerämtern der Stadtteile können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 7. Juni, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der Bürgerämter sind zu berücksichtigen (8 bis 12 Uhr beziehungsweise 8 bis 16 Uhr).

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend durch die Deutsche Post zugestellt. Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos.

Unabhängig von der Beantragung von Briefwahlunterlagen wird allen Wahlberechtigten bis spätestens 7. Juni ein Stimmzettel zugesandt. Rückfragen beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg beim Bürger- und Ordnungsamt unter Telefon 06221/5842220 oder per E-Mail an: wahldienststelle@heidelberg.de.

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