Taube Kopf abgerissen - Strafbefehl ist rechtskräftig
Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz müsse der Mann nun 90 Tagessätze in Höhe von 15 Euro zahlen.

Heidelberg. (dpa/lsw) Nach einigem Hin und Her ist jetzt ein Strafbefehl gegen einen Mann rechtskräftig, der einer Taube den Kopf abgerissen haben soll. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz müsse er nun 90 Tagessätze in Höhe von 15 Euro zahlen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Dienstag. Das ist genau die Tagessatz-Grenze, bis zu der man noch nicht als vorbestraft
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