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Jazzhausgründer Graf muss nicht ins Gefängnis

Wolfgang Graf entgeht in der Berufung einer Haftstrafe - Er hatte wiederholt Konzerte nicht bei der Gema angemeldet

16.07.2014 UPDATE: 16.07.2014 06:00 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
Es wird auch weiterhin Konzerte im Jazzhaus geben, ein neuer Betreiberverein hat sich gegründet. Der ehemalige Vorsitzende Wolfgang Graf hat nun keine Funktion mehr - auch deswegen wurde seine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Archiv-Foto: Sven Hoppe
Von Steffen Blatt

Wolfgang Graf, der Gründer des Heidelberger Jazzhauses, muss nicht ins Gefängnis. Das Heidelberger Landgericht hat die Strafe des Amtsgerichts vom August 2013 - zehn Monate Haft - gestern in der Berufungsverhandlung zur Bewährung ausgesetzt. Ein Hauptgrund war, dass sich die Rahmenbedingungen um den Jazzklub geändert haben und Graf nicht mehr in verantwortlicher Position im

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