Jazzhausgründer Graf muss nicht ins Gefängnis
Wolfgang Graf entgeht in der Berufung einer Haftstrafe - Er hatte wiederholt Konzerte nicht bei der Gema angemeldet

Wolfgang Graf, der Gründer des Heidelberger Jazzhauses, muss nicht ins Gefängnis. Das Heidelberger Landgericht hat die Strafe des Amtsgerichts vom August 2013 - zehn Monate Haft - gestern in der Berufungsverhandlung zur Bewährung ausgesetzt. Ein Hauptgrund war, dass sich die Rahmenbedingungen um den Jazzklub geändert haben und Graf nicht mehr in verantwortlicher Position im
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