Freimaurer klagte sich zurück in die Loge
Ein Ausschluss ohne Einladung zur Mitgliederversammlung verstieß gegen das Regelwerk des Vereins.

Heidelberg. (jola) Über die Arbeit der Strafkammern des Heidelberger Landgerichts berichtet die RNZ regelmäßig, doch auch die Zivilkammern treffen interessante Entscheidungen. Einige von ihnen hat das Gericht beim Jahrespressegespräch präsentiert. Wie ein Freimaurer sich zurück in seine Loge klagte.
Eine Rundmail des Freimaurers an 29 Mitglieder seines Vereins und zwei Ehrenmitglieder
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