Feuerwerk ist an Silvester erlaubt
Trotz Schweinepest macht die Stadt für den Jahreswechsel eine Ausnahme.

Der Klassiker unter den Silvesterfotos: Feuerzauber über der Altstadt. Foto: Alex
Heidelberg. (RNZ) Die Stadt Heidelberg hat am 6. Dezember eine neue tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die den Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest und entsprechende Schutzmaßnahmen regelt.
Die wesentliche Änderung betrifft das bereits seit dem Sommer bestehende Verbot von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, Böllerschüssen und
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