Entscheidung am Stift Neuburg
Pächter müssen bald gehen

Die Klosterhof-Pächter haben eine juristische Niederlage eingesteckt. Foto: Rothe
Heidelberg. (tt) Gegen ihre Kündigung haben die Pächter des Klosterhofs, die am Stift Neuburg die Landwirtschaft und den Hofladen betreiben, alle Rechtsmittel ausgeschöpft: Die Kündigung zum 31. Dezember 2016 ist rechtmäßig. So hatte zwar schon das Oberlandesgericht Karlsruhe im November 2016 geurteilt, doch weil das Gericht keine Berufung zuließ, legten die Pächter dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der Landwirtschaftssenat des BGH hat nun diese Beschwerde abgelehnt.
Damit kann die Benediktinerabtei nun die bereits im Februar 2017 angestrengte Räumungsklage fortsetzen. Sie war wegen der BGH-Beratungen ausgesetzt worden. In diesem Jahr wird die Räumungsklage aber nicht mehr behandelt, weil dem zuständigen Amtsgericht der BGH-Beschluss noch nicht vorliegt. Die Pächter haben unterdessen auch gegen das Stift geklagt, weil sie ihre Investitionskosten wieder haben wollen. Eigentlich hatten sie einen Mietvertrag, der noch bis 2027 laufen sollte.