Alter Kohlhof Heidelberg: Besitzer sehen sich als "Opfer einer Kampagne"
Streitfall "Alter Kohlhof": Die Familie Hofbauer widerspricht den Vorwürfen. Sie habe alles versucht, dort eine Gastronomie einzurichten.

Der Alte Kohlhof in Heidelberg. Foto: Philipp Rothe
Von Micha Hörnle
Heidelberg. Die Familie Hofbauer, die vor zwei Jahren den Alten Kohlhof gekauft hat, sieht sich als "Opfer einer Kampagne". Ihr Nachbar, der Verleger Georg Stein, habe sie losgetreten. In dem seit zwei Monaten tobenden Streit seien sie persönlichen Anfeindungen ausgesetzt. Es geht um die Frage, ob die Eigentümer, die seit Januar auf dem Kohlhof wohnen, dort auch eine Gaststätte betreiben müssen. "Wir werden beschimpft, es werden Steine nach uns geworfen", so Michael Hofbauer in einem Gespräch mit der RNZ. Er und sein Sohn Florian bestreiten den Vorwurf, sie hätten das Anwesen gekauft, um dort nur zu wohnen. "Das stimmt nicht. Wir hatten immer vor, auch eine Gastronomie anzubieten - und können das auch belegen."
Hintergrund
Wie eindeutig ist der Grundbucheintrag?
Hofbauers sehen keine klare Verpflichtung, eine Gaststätte zu betreiben - Immobilienexperte widerspricht
Michael und Florian Hofbauer bestreiten, dass der Grundbucheintrag sie eindeutig zum
Wie eindeutig ist der Grundbucheintrag?
Hofbauers sehen keine klare Verpflichtung, eine Gaststätte zu betreiben - Immobilienexperte widerspricht
Michael und Florian Hofbauer bestreiten, dass der Grundbucheintrag sie eindeutig zum Betreiben einer Gaststätte auf dem Kohlhof verpflichtet. Darin heißt es wörtlich: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt, dass das Grundstück Flst. Nr. 5295/1 allenfalls zum Betrieb einer Gaststätte mit Hotelbetrieb und Wirtewohnung unter dem Namen ,Alter Kohlhof’ sowie einem nebenbetrieblich geführten Weingut genutzt werden darf, auf die Dauer von 25 Jahren ab 12. Juni 1997." Von "Muss" und "Unbedingt" sei da keine Rede, sagt auch Hofbauer-Anwalt Felix M. Michl.
Das sieht naturgemäß die Stadt anders, aber auch ein anderer Jurist, Thilo Koch von "Haus & Grund", findet keinerlei Interpretationsspielraum: Dies sei eine durchaus übliche Formulierung im Grundbuch, um einem Eigentümer eine Pflicht, eine sogenannte Dienstbarkeit, aufzuerlegen. Koch: "Diese Dienstbarkeit besteht immer, sie ist objekt- und nicht etwa personengebunden." Also muss prinzipiell jeder, der eine Immobilie mit einer solchen Verpflichtung kauft, dieser nachkommen. Die rechtliche Interpretation der Hofbauers, was den Grundbucheintrag angeht, hält Koch für "lebensfremd und gegen den Wortlaut". Für den Juristen stellt es sich so da: Bei dem Kauf einer Immobilie mit einer solchen Dienstbarkeit - in diesem Fall der Betrieb einer Wirtschaft - handelt es sich um ein Risikogeschäft. Und die Frage, ob man die Pflicht erfüllen könne, sei allein das Risiko des Käufers. Wenn er das nicht kann, müsse er zur Not die Immobilie wieder an die Stadt verkaufen.
Den größten Streitpunkt sieht Koch darin, welche Investitionskosten er dann zurückfordern kann - in der Regel nicht alles: "Wenn man etwa für 50.000 Euro neue Fenster einbauen lässt, kann man das nie voll auf den Verkaufspreis aufschlagen." (hö)
Die Hofbauers behaupten, dass sich ihre ursprünglichen Pläne erst zerschlagen hätten, als sich abzeichnete, dass ihr zweites Projekt, das Hofgut Lingental, nach etlichen Überschwemmungen nicht mehr zu halten war. Sie hätten auf dem Kohlhof gern ein Hotel für die Lingentaler Gäste eingerichtet - mit angeschlossener Gastronomie. Und ohne das Standbein Lingental sei der Kohlhof unrentabel: "Dieser Standort allein ist wirtschaftlich nicht zu machen", sagt Florian Hofbauer - und er bezweifelt, ob sich überhaupt ein Pächter für das Lokal finden ließe: "Es gibt doch überall ein Gaststättensterben, wieso sollte sich ausgerechnet der Kohlhof rentieren?" Schon die Vorbesitzer hätten zu kämpfen gehabt, weil das Gästeaufkommen in solch klassischen Ausflugslokalen extrem schwanke.
Hofbauer-Anwalt Felix M. Michl hält es für "wirtschaftlichen Selbstmord", wenn die Stadt nun seine Mandanten zwingen wolle, auf Biegen und Brechen eine Wirtschaft auf dem Kohlhof einzurichten. Hierzu habe man ein Gutachten vorgelegt, und im Grunde habe das die Stadtverwaltung auch so akzeptiert. Nach RNZ-Informationen stammt die Untersuchung aus der Feder eines befreundeten Gastwirts aus Wiesloch. Aber Michael Hofbauer betont: "Wir sind jederzeit bereit, einen unabhängigen Gutachter urteilen zu lassen."
Florian Hofbauer sagt, man würde ja gerne den Alten Kohlhof als Gaststätte betreiben, denn schließlich bezahle man ja noch die Lingentaler Köche, doch man wisse nicht wie. Irgendwann stand die Idee mit einem Gourmetrestaurant im Raum. Doch: "Ich glaube nicht, dass das in der gegenwärtigen Situation angenommen werden würde." Tatsächlich gibt es nach Auskunft eines Stadtsprechers keine rechtlichen Einwände gegen solch ein exklusives Vorhaben. Mittlerweile setzen die Hofbauers aber auf das von ihnen gekaufte Mantei-Grundstück in der Eppelheimer Straße. Dort wollen sie ein Restaurant eröffnen, um ihr Personal zu beschäftigen.
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Ein Teil des ehemaligen Kohlhof-Gasthauses - nur die Scheune steht unter Denkmalschutz - wurde inzwischen umgebaut. Das sei von der Stadt genehmigt worden. "Diese Genehmigung steht vollkommen im Einklang mit unserem Ziel, dass dort eine Gastronomie betrieben wird", bestätigt Stadtsprecher Achim Fischer. Und Michael Hofbauer betont, dass beim Umbau "der Teil der Gastronomie unangetastet geblieben" sei. Küche und Lokal wurden demnach nicht zum Wohnraum gemacht und wären prinzipiell nutzbar.
Michael Hofbauer, den der Streit ziemlich mitgenommen hat, hat einen ungewöhnlichen Vorschlag: "Wir verpachten die Gaststätte, wenn die Stadt eine Bürgschaft für die Mieteinnahmen übernimmt." Rein rechtlich ist das machbar. Denn der Grundbucheintrag lässt zu, dass Eigentümer und Lokalpächter nicht ein und dieselbe Person sein müssen.