Der Amokfahrer hält sich nicht für krank
Angeklagter Matthias K. steigerte sich immer mehr in einen paranoiden Verfolgungswahn - Er muss dauerhaft in die Psychiatrie - Er selbst hält sich nicht für krank

Matthias K. wurde gestern Nachmittag zur Anklagebank im Saal 1 des Landgerichts geführt (rechts Verteidiger Jörg Becker). Die Urteilsverkündung war - im Gegensatz zur dreitägigen Hauptverhandlung - wieder öffentlich. Foto: Gerold
Von Micha Hörnle
Heidelberg. Gestern fiel überraschend früh, am dritten Verhandlungstag, das Urteil gegen den Amokfahrer vom Bismarckplatz: Das Landgericht wertete die Tat vom 25. Februar, bei der ein 73-Jähriger starb und zwei Menschen verletzt wurden, als Mord, versuchten Mord und versuchten Totschlag. Dennoch muss Matthias K. nicht in Haft, er bleibt auf unbestimmte Zeit in der
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