Plus Vermögen verschwiegen?

Amt kann Sozialhilfe zurückfordern

Knapp 152.000 Euro: Diese stattliche Summe muss eine Frau zurückzahlen, die jahrelang zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hat. Der Grund: Sie besaß mehr Eigentum, als sie angegeben hatte.

09.04.2025 UPDATE: 09.04.2025 08:11 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
Wer Leistungen vom Staat bezieht, muss sein Wohneigentum als Vermögen angeben. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Stuttgart/Berlin. (dpa-tmn) Wer staatliche Leistungen beantragt und dabei fehlerhafte Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, muss das Geld unter Umständen zurückzahlen. So weit, so gut - und bei der Antragstellung wird man darauf in der Regel auch hingewiesen.

Wie schmerzhaft eine Rückzahlung dann tatsächlich sein kann, zeigt etwa ein Urteil des Landessozialgerichts

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+