Amt kann Sozialhilfe zurückfordern
Knapp 152.000 Euro: Diese stattliche Summe muss eine Frau zurückzahlen, die jahrelang zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hat. Der Grund: Sie besaß mehr Eigentum, als sie angegeben hatte.

Stuttgart/Berlin. (dpa-tmn) Wer staatliche Leistungen beantragt und dabei fehlerhafte Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, muss das Geld unter Umständen zurückzahlen. So weit, so gut - und bei der Antragstellung wird man darauf in der Regel auch hingewiesen.
Wie schmerzhaft eine Rückzahlung dann tatsächlich sein kann, zeigt etwa ein Urteil des Landessozialgerichts
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