Diese drei Mythen zum Gewährleistungsrecht sind Quatsch
Wissen Sie haargenau, welche Rechte Sie bei einem mangelhaften Produkt geltend machen können? Lautet die Antwort nein, sind Sie damit nicht alleine. Wir klären 3 hartnäckige Mythen zur Gewährleistung.

Potsdam. (dpa-tmn) Schon nach wenigen Malen tragen löst sich die Schuhsohle ab, das neue Sofa quietscht und das brandaktuelle Smartphone hat einen Ladedefekt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Mängel an neu erworbenen Produkten ärgerlich. Glücklicherweise schützt sie das Gewährleistungsrecht. Doch nicht jedem ist klar, welche Rechte er oder sie genau hat. Die Verbraucherzentrale
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