Plus Verbraucherrecht

Diese drei Mythen zum Gewährleistungsrecht sind Quatsch

Wissen Sie haargenau, welche Rechte Sie bei einem mangelhaften Produkt geltend machen können? Lautet die Antwort nein, sind Sie damit nicht alleine. Wir klären 3 hartnäckige Mythen zur Gewährleistung.

19.02.2025 UPDATE: 19.02.2025 08:05 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Reparatur, Ersatzlieferung oder Erstattung des Kaufpreises, wenn ein Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt geht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Potsdam. (dpa-tmn) Schon nach wenigen Malen tragen löst sich die Schuhsohle ab, das neue Sofa quietscht und das brandaktuelle Smartphone hat einen Ladedefekt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Mängel an neu erworbenen Produkten ärgerlich. Glücklicherweise schützt sie das Gewährleistungsrecht. Doch nicht jedem ist klar, welche Rechte er oder sie genau hat. Die Verbraucherzentrale

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