Unterhaltspflicht kennt keine Ausreden
Zählt nur der Erstjob für die Unterhaltshöhe? Das dachte eine Frau. Doch ein Gericht sah das anders. Das Urteil könnte Auswirkungen auf viele Familien haben.

Zum Wohle des Kindes: Eltern haben eine besondere Verantwortung für den Unterhalt ihrer Kinder und daher auch eine «gesteigerte Unterhaltspflicht». Somit sind auch Nebeneinkünfte zu berücksichtigen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil einen Nebenjob ausübt, kann sich das auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az: 2 UF 1057/22 e) gegen eine Mutter weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin).
Im konkreten Fall leben die beiden Kinder beim
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