Demenz führt nicht automatisch zu Testierunfähigkeit
Nicht jede Form der Demenz führt per se dazu, dass das Testament des Betroffenen als unwirksam zu erachten ist. Vor allem bei leichter Ausprägung spricht vieles für die Testierfähigkeit des Kranken.
Frankenthal (dpa/tmn) - Ab wann gilt man eigentlich als testierunfähig? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 97/24) befassen. Das Ergebnis: Selbst wer an einer Demenz erkrankt ist, kann grundsätzlich noch dazu in der Lage sein, ein wirksames Testament zu errichten.
Entscheidend sei laut dem Verbraucherrechtsportal "anwaltauskunft.de", ob der
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