Plus Urteil

Demenz führt nicht automatisch zu Testierunfähigkeit

Nicht jede Form der Demenz führt per se dazu, dass das Testament des Betroffenen als unwirksam zu erachten ist. Vor allem bei leichter Ausprägung spricht vieles für die Testierfähigkeit des Kranken.

14.10.2024 UPDATE: 14.10.2024 08:57 Uhr 55 Sekunden
Testierfähigkeit trotz Demenz möglich: Eine Demenzerkrankung schließt nicht zwangsläufig die Fähigkeit aus, ein Testament wirksam zu errichten, wie das Landgericht Frankenthal entschied. Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn​

Frankenthal (dpa/tmn) - Ab wann gilt man eigentlich als testierunfähig? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 97/24) befassen. Das Ergebnis: Selbst wer an einer Demenz erkrankt ist, kann grundsätzlich noch dazu in der Lage sein, ein wirksames Testament zu errichten.

Entscheidend sei laut dem Verbraucherrechtsportal "anwaltauskunft.de", ob der

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