Plus Ungenaue Ortsangabe

Gericht kippt Bußgeldbescheid

Wo genau wurde man geblitzt? Lässt sich das aus dem Bescheid nicht herauslesen, kommt man womöglich um die Strafe herum.

25.04.2025 UPDATE: 25.04.2025 09:34 Uhr 30 Sekunden
Autobahnabschnitte sind lang. Sie allein sind als Ortsangabe womöglich nicht konkret genug. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn​

Augsburg. (dpa-tmn) Fehlen auf dem Bußgeldbescheid exakte Angaben zum vermeintlichen Tatort? Dann kommen Betroffene womöglich um die Geldstrafe herum. Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Augsburg (Az.: 5 OWi 605 Js 107352/24), auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. 

In dem Fall ging es um einen Tempoverstoß auf einer Autobahn. Auf

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