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Finanzamt langt bei verspäteter Nachzahlung weiter gut zu

Wer Steuernachzahlungen zu spät leistet, kann mit Säumniszuschlägen belegt werden. Das kann richtig ins Geld gehen. Dem Gesetz widerspricht das nicht, urteilte nun ein Gericht.

14.05.2025 UPDATE: 14.05.2025 08:47 Uhr 52 Sekunden
Hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge: der Bundesfinanzhof. Foto: Peter Kneffel/dpa​

Berlin. (dpa-tmn) Sie müssen Steuern nachzahlen, tun es aber nicht fristgerecht? Dann wird das Finanzamt sogenannte Säumniszuschläge von Ihnen verlangen, die für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent betragen - also 12 Prozent pro Jahr. "Diese Regelung dient sowohl als Druckmittel zur pünktlichen Zahlung als auch als Ausgleich für den Zinsverlust der Staatskasse", sagt Daniela

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