Nur zum Kindeswohl, nicht gegen Eltern
Weil sich Eltern zofften, kamen Kinder in eine Wochengruppe. Die zweite Instanz gab den Eltern das Sorgerecht zurück. Warum das Gericht ein deutliches Zeichen gegen einen Sorgerechts-Fehlgriff setzte.

Gericht betont Grundsatz: Fehlverhalten der Eltern darf kein Maßstab für Sorgerechtsentzug sein. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn
Berlin. (dpa-tmn) Wird der Mutter, dem Vater oder beiden das Betreuungsrecht ihrer Kinder entzogen und sie vom Jugendamt in einer Wochengruppe untergebracht, muss das zu ihrem Wohl geschehen. Kein Grund dagegen dürfen Kindesschutzmaßnahmen als Bestrafung der Eltern für etwaiges Fehlverhalten sein. Auf diese Klarstellung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az: 1 UF 186/24) verweist die
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