Plus Selbst ohne Sachgrund möglich

Hausverbot im Supermarkt?

Hausrecht schlägt Nähe: Nur weil jemand einen für ihn günstig gelegenen Supermarkt nicht mehr betreten darf, wird ein ausgesprochenes Hausverbot nicht unbillig. Da nützen auch gute Argumente nichts.

21.05.2025 UPDATE: 21.05.2025 09:33 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Hausrecht gilt: Supermärkte dürfen grundsätzlich Hausverbote aussprechen – auch ohne konkreten Anlass, entschied das Amtsgericht München. Foto: Sven Hoppe/dpa-tmn​

München/Berlin. (dpa-tmn) Haben Anwohner eigentlich ein Anrecht darauf, einen bestimmten Supermarkt in ihrer Nähe nutzen zu dürfen? Und kann ein ausgesprochenes Hausverbot darum angefochten werden? Nein, hat das Amtsgericht München (Az. 142 C 18533/24) kürzlich geurteilt und die Klage einer 77-jährigen Frau abgewiesen, die sich gegen eben solch ein Hausverbot zur Wehr setzen wollte. Auf die

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