Plus Schuldfrage

Radler fährt mit gesenktem Kopf in ein Auto

Auf dem Rennrad geht es mit tiefer Haltung oft besser voran. Den Verkehr muss man dabei aber dennoch immer im Blick haben. Das zeigt ein Gerichtsbeschluss zu einem Auffahrunfall der besonderen Art.

16.08.2024 UPDATE: 16.08.2024 11:30 Uhr 53 Sekunden
Gerade im Stadtverkehr ist der Kopf beim Radfahren besser immer oben und der Blick nach vorn gerichtet. Foto: Sebastian Willnow/dpa​

Naumburg (dpa/tmn) - Ein Rennradfahrer muss allein für einen Unfallschaden haften, wenn der Crash durch seine gesenkte Kopfhaltung passiert ist. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg hervor, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. (Az.: 9 U 74/23)

Der Fall: Ein Autofahrer hatte am rechten

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