Radler fährt mit gesenktem Kopf in ein Auto
Auf dem Rennrad geht es mit tiefer Haltung oft besser voran. Den Verkehr muss man dabei aber dennoch immer im Blick haben. Das zeigt ein Gerichtsbeschluss zu einem Auffahrunfall der besonderen Art.

Naumburg (dpa/tmn) - Ein Rennradfahrer muss allein für einen Unfallschaden haften, wenn der Crash durch seine gesenkte Kopfhaltung passiert ist. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg hervor, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. (Az.: 9 U 74/23)
Der Fall: Ein Autofahrer hatte am rechten
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