Plus Schaden beim Türöffnen

Kommt im Stand Unfallflucht infrage?

Manchmal muss es schnell gehen, eine Autotür zu öffnen – wegen Panik etwa und dann - rumms - geht was kaputt. Und dann fährt man weg. Unfallflucht? Kommt drauf an, urteilte ein Gericht jetzt.

10.02.2025 UPDATE: 10.02.2025 09:50 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

«Ja toll, wo kommt das denn her?»: Unfallflucht ist für Betroffene nicht nur ärgerlich, denn ohne entsprechende Versicherung bleibt man auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht gefunden wird. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn​

Calw. (dpa-tmn) Im Straßenverkehr einen Schaden verursachen und dann türmen – das geht gar nicht und wird daher auch vom Gesetz bestraft. Unfallflucht lautet das Stichwort im Sinne des Paragrafen 142 Strafgesetzbuch (StGB). Doch nicht jede Flucht nach Beschädigung eines Kraftfahrzeugs im räumlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist automatisch eine solche Unfallflucht.

Wer etwa in

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