Mystery-Box gefällt nicht?
Vom Inhalt des gekauften Überraschungspakets maßlos enttäuscht? Dann können Sie in manchen Fällen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen - aber eben nicht in allen.

Beim Kauf von Mystery-Boxen im Netz gilt das Widerrufsrecht, Rücksendekosten tragen jedoch oft die Käufer selbst. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Paket kaufen, dessen Inhalt Sie nicht kennen? Manche Menschen lieben die Überraschung und greifen gerne zur sogenannten Mystery-Box, wie sie in manchen Shops, Automaten oder im Netz zum Kauf angeboten wird. Preise und Inhalte variieren von Anbieter zu Anbieter - manche von ihnen werden auf diese Weise unzustellbare Pakete und Retouren los. Doch was, wenn der Inhalt
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