Plus Regelstudienzeit vorbei?

Eltern bleiben unterhaltspflichtig

Selbst wenn der Nachwuchs lange bis zum ersten Studienabschluss braucht: Eltern können den gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsunterhalt nicht einfach einstellen. Dafür braucht es gute Gründe.

26.03.2025 UPDATE: 26.03.2025 10:21 Uhr 50 Sekunden

Auch wenn Kinder in der Erstausbildung die Regelstudienzeit überschreiten, sind Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn​

Bremen/Berlin. (dpa-tmn) Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern für die Erstausbildung Unterhalt zu bezahlen - sofern sie können. Das gilt auch dann, wenn Kinder die durchschnittliche Studiendauer oder die Regelstudienzeit überschreiten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremens (Az. 5 UF 23/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins

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