Eltern bleiben unterhaltspflichtig
Selbst wenn der Nachwuchs lange bis zum ersten Studienabschluss braucht: Eltern können den gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsunterhalt nicht einfach einstellen. Dafür braucht es gute Gründe.

Auch wenn Kinder in der Erstausbildung die Regelstudienzeit überschreiten, sind Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn
Bremen/Berlin. (dpa-tmn) Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern für die Erstausbildung Unterhalt zu bezahlen - sofern sie können. Das gilt auch dann, wenn Kinder die durchschnittliche Studiendauer oder die Regelstudienzeit überschreiten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremens (Az. 5 UF 23/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+