Plus Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung

Extra Stromvertrag kündigen?

Wer eine PV-Anlage mit Volleinspeisung betreibt, kann von einer Gesetzesänderung profitieren - und Geld für den Stromvertrag einsparen. Verbraucher müssen aber selbst aktiv werden. Was ist zu tun?

28.10.2024 UPDATE: 28.10.2024 08:32 Uhr 59 Sekunden
Seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) darf die geringe Strommenge, die für den Betrieb einer PV-Anlage benötigt wird, dem Haushaltsstrom zugerechnet werden. Foto: Patrick Pleul/dpa-tmn​

Hannover (dpa/tmn) - Haben Sie eine Photovoltaikanlage? Und speisen den produzierten Strom komplett ins Netz ein? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Gewinn womöglich unwissend schmälern. Das kann passieren, wenn Sie noch einen zusätzlichen Stromvertrag für den separaten Stromzähler bezahlen, der bei PV-Anlagen zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nötig

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