Plus Nicht versichert?

Hochwasserschäden steuerlich absetzbar

Wer Hochwasserschäden am Gebäude oder im Haus von einer Versicherung ersetzt haben möchte, braucht in der Regel einen Elementarschutz. Fehlt dieser, sind die Kosten für Reparaturen absetzbar.

12.06.2024 UPDATE: 15.08.2024 04:00 Uhr 2 Minuten, 20 Sekunden
Hochwasserschäden sind durch eine Elementarschutz-Versicherung abgedeckt. Ohne diese Versicherung können die Reparaturkosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. (zu dpa: «Nicht versichert? Hochwasserschäden steuerlich absetzbar») Foto: Stefan Puchner/dpa-tmn​

Regenstauf (dpa/tmn) - Immer wieder sind Menschen in Deutschland von Überschwemmungen betroffen. Und trotzdem ist laut dem Gesamtverband der Versicherer nur etwa jedes zweite Haus mit einer Elementarschadenversicherung ausgestattet, die für etwaige Schäden aufkommen würde. Viele Betroffene müssen Hochwasserschäden also auf eigene Kosten reparieren lassen, Hausrat entsprechend ersetzen. Gut zu

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