So gehen Vermieter bei Mietrückstände Schritt für Schritt vor
Bleiben Mietzahlungen aus, sollten Vermieterinnen und Vermieter einen klaren Fahrplan haben, um zu ihrem Recht zu kommen. An dieser Vorgehensweise können sich Betroffene orientieren.

Von Sabine Meuter
Berlin. (dpa-tmn) Es ist klar und unmissverständlich geregelt: In Deutschland ist die Miete für die Wohnung in der Regel spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Bleibt eine Zahlung ganz oder teilweise aus, entsteht ab diesem Zeitpunkt ein Mietrückstand", sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsanwältin und
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