Wann ein Drei-Zeugen-Testament gültig ist
In akuten Notfällen kann auch ein mündlich errichtetes Testament gültig sein. Dafür bedarf es drei Zeugen - und jeder Menge erfüllter Voraussetzungen.

Dann besser handschriftlich: Allein der Umstand körperlicher Schwäche reicht für ein Drei-Zeugen-Testament nicht aus. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn
Celle/Berlin. (dpa-tmn) Eigentlich muss ein Testament entweder vor einem Notar errichtet oder handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Andernfalls ist es ungültig. Die Betonung liegt aber auf dem Wörtchen "eigentlich". Denn in Ausnahmefällen kann ein Testament auch anders vorgetragen gültig sein. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
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