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So viel Freiheit ist im Frühjahr erlaubt

Yoga im Garten, planschen auf der Terrasse und grillen auf dem Balkon: Das Frühjahr lädt zu allerlei Aktivitäten, die in der kalten Jahreszeit undenkbar schienen. Manche davon können andere stören.

11.04.2025 UPDATE: 11.04.2025 10:19 Uhr 3 Minuten, 52 Sekunden
Lautstarker Badespaß: Kinderlärm gilt als sozialadäquat – solange aus dem Planschvergnügen keine nächtliche Poolparty wird. Foto: Patrick Pleul/dpa-tmn​

Von Christoph Jänsch

Mönchengladbach/Berlin. (dpa-tmn) Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, treibt es viele Menschen auf Balkon, Terrasse oder in den Garten. Doch nicht alle Aktivitäten, denen man dort ab dem Frühjahr gerne nachgehen würde, sind auch erlaubt. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, riskiert mindestens Streit mit den Nachbarn. Für diese 6 Punkte

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