Früherer Arzttermin gegen Geld
Monate vergehen bis zum Termin in der Facharztpraxis: Gesetzlich Versicherte kennen das gut. Was, wenn der Arzt einen früheren Termin anbietet - allerdings gegen Geld? Ein Gericht hat dazu geurteilt.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein früherer Termin innerhalb der Kassensprechstundenzeit gegen einen Aufpreis von 150 Euro: So ein Angebot dürfen Ärztinnen und Ärzte gesetzlich Versicherten nicht machen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 34 O 107/22), auf das die Verbraucherzentrale NRW hinweist, die selbst geklagt hatte.
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