Plus Immobilienkauf

Bei Mängeln haftet der Verkäufer nur selten

Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, sollte bei der Besichtigung grundsätzlich genau hinschauen - und nachfragen. Für später entdeckte Mängel können Käufer meist niemanden mehr haftbar machen.

22.05.2025 UPDATE: 22.05.2025 08:22 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Nicht alle Mängel müssen vor einem Verkauf genannt werden: «Gekauft wie gesehen» schließt oft Ansprüche aus. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Gebrauchte Häuser können finanziell attraktiv sein und einen gewissen Charme haben - aber eben auch Schönheitsfehler und Mängel. Käuferinnen und Käufer, die das erst nach dem Einzug bemerken, fragen sich dann oft, ob die Mängel nicht noch vom Verkäufer in Ordnung gebracht werden müssen. Oder ob dieser nicht zumindest hätte darauf hinweisen müssen. 

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