Plus Immobilienkauf

Bei Mängeln haftet der Verkäufer nur selten

Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, sollte bei der Besichtigung grundsätzlich genau hinschauen - und nachfragen. Für später entdeckte Mängel können Käufer meist niemanden mehr haftbar machen.

22.05.2025 UPDATE: 22.05.2025 08:22 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Nicht alle Mängel müssen vor einem Verkauf genannt werden: «Gekauft wie gesehen» schließt oft Ansprüche aus. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Gebrauchte Häuser können finanziell attraktiv sein und einen gewissen Charme haben - aber eben auch Schönheitsfehler und Mängel. Käuferinnen und Käufer, die das erst nach dem