Das sind die Regeln für Blechdosen und Co.
Blumen auf dem Hochzeitsauto, Dosen am Auspuff, Hupkonzert nach der Trauung – was romantisch sein mag, ist nicht immer erlaubt. Der ACV klärt auf, wo der Spaß aufhört und der Strafzettel beginnt.

Traditionell werden an Hochzeitsautos oft Blechbüchsen gebunden. Das Geschepper sorgt für Lärm – und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Foto: Rainer Jensen/dpa-tmn
Köln. (dpa-tmn) Hochzeitsautos sollen oft auch durch liebevolle Dekoration auffallen oder gar gleich selbst ein sehenswertes Gefährt wie etwa ein Sportwagen oder ein Klassiker sein. Auch manche Besucher der Hochzeitsgesellschaft wollen ihre Autos schmücken oder ein Hupkonzert nach der Trauung veranstalten. Was dabei erlaubt, oft geduldet und verboten ist, darüber informiert der Automobil-Club
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