Haftung bei Privatverkäufen richtig ausschließen
"Privatverkauf: Garantie und Rücknahme ausgeschlossen." Sätze wie diesen liest man bei Inseraten im Netz häufiger. Was viele nur nicht wissen: Sie entbinden Verkäufer keineswegs von ihrer Haftung.

Berlin. (dpa-tmn) Was nicht mehr gebraucht wird, wird verkauft: Gerade alte Technik kann bei Online-Verkaufsplattformen noch Geld bringen. Doch wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus - müssen Verkäuferinnen und Verkäufer Ware eines Privatverkaufs reparieren oder zurücknehmen, die nicht funktioniert? Grundsätzlich schon - so sieht es das Gesetz vor. Privatverkäufer können sich aber - im
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