Plus Grund zur Sorge?

Reform der freiwilligen Einlagensicherung

Bankguthaben sind in der EU von Gesetz wegen gut geschützt. Manche Institute gehen zwar freiwillig über den Anspruch hinaus, mussten aber zuletzt die Sicherungsgrenzen nach unten korrigieren. Und nun?

10.03.2025 UPDATE: 10.03.2025 08:29 Uhr 2 Minuten, 46 Sekunden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt Banken und sorgt für ein stabiles deutsches Finanzsystem. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn​

Von Christoph Jänsch

Berlin/Stuttgart. (dpa-tmn) Ob Giro-, Tages- oder Festgeldkonto: Wer sein Geld bei der Bank oder Sparkasse anlegt, darf davon ausgehen, dass es dort sicher ist. Denn selbst wenn das Kreditinstitut einmal pleitegehen sollte, sind die Guthaben von Verbraucherinnen und Verbrauchern geschützt - zumindest bis zu einer bestimmten Höhe. Dafür sorgt die gesetzliche

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