Reform der freiwilligen Einlagensicherung
Bankguthaben sind in der EU von Gesetz wegen gut geschützt. Manche Institute gehen zwar freiwillig über den Anspruch hinaus, mussten aber zuletzt die Sicherungsgrenzen nach unten korrigieren. Und nun?

Von Christoph Jänsch
Berlin/Stuttgart. (dpa-tmn) Ob Giro-, Tages- oder Festgeldkonto: Wer sein Geld bei der Bank oder Sparkasse anlegt, darf davon ausgehen, dass es dort sicher ist. Denn



