Mobilfunkanbieter dürfen nach Kündigung nicht tricksen
Gekündigt ist gekündigt. Sollte man meinen. Ist auch so. Trotzdem versuchen Firmen, verflossene Kunden zu verunsichern und zum Bleiben zu bewegen. Auch mit unlauteren Mitteln, wie dieses Urteil zeigt.
Schleswig. (dpa-tmn) Unternehmen, die Kunden nach deren Kündigung noch einmal kontaktieren und zu einem Anruf auffordern, müssen einen guten Grund dafür haben.
Pauschal noch angeblich offene Fragen als Grund anzuführen, genügt nicht. Tatsächlich existierende Fragen müssen bei der Kontaktaufnahme direkt und konkret benannt werden. Das geht aus einem Urteil (Az.: 6 U 25/23) des
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