Plus Befristeter Vertrag

Wie lange darf die Probezeit dauern?

Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die Probezeit in der Regel sechs Monate. Aber was, wenn man einen befristeten Vertrag abschließt: Welche Zeitspanne ist dann angemessen?

02.12.2024 UPDATE: 02.12.2024 09:34 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Urteil zur Probezeit: Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragsdauer stehen. Foto: Christian Charisius/dpa-tmn​

Berlin/Frankfurt/Main. (dpa-tmn) Die meisten Beschäftigten starten mit einer Probezeit in ein neues Arbeitsverhältnis. Bei unbefristeten Verträgen dauert sie in der Regel sechs Monate. Ist das Arbeitsverhältnis aber befristet, muss auch die Dauer der Probezeit im Verhältnis dazu stehen. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 19 Sa 1150/23) zeigt, was das bedeuten

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