Plus Außerehelich schwanger

Kein Grund für Härtefall-Scheidung

Eine schnelles Ehe-Aus lässt sich nicht immer erzwingen. So kann eine außereheliche Schwangerschaft einer Frau ein Härtefall für ihn sein - aber nicht für die Frau, die kürzeren Prozess machen wollte.

24.06.2024 UPDATE: 24.06.2024 08:25 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken stellt eine Schwangerschaft in einer außerehelichen Beziehung keinen Härtefall dar, der eine Scheidung ohne volles Trennungsjahr rechtfertigt - zumindest nicht, wenn sich die schwanger gewordene Ehefrau darauf beruft. Foto: Sebastian Kahnert/dpa​

Berlin (dpa/tmn) - Manchmal ist es unzumutbar, eine Ehe erst nach einem vollen Trennungsjahr zu beenden - etwa wenn Morddrohungen, häusliche Gewalt oder langjähriger Drogenmissbrauch im Spiel sind. 

Kein sogenannter Härtegrund ist es aber, wenn eine Frau ihrem Noch-Ehemann nicht zumuten will, dass sie in einer außerehelichen Beziehung von ihrem neuen Partner schwanger geworden ist und

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