Kein Grund für Härtefall-Scheidung
Eine schnelles Ehe-Aus lässt sich nicht immer erzwingen. So kann eine außereheliche Schwangerschaft einer Frau ein Härtefall für ihn sein - aber nicht für die Frau, die kürzeren Prozess machen wollte.

Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken stellt eine Schwangerschaft in einer außerehelichen Beziehung keinen Härtefall dar, der eine Scheidung ohne volles Trennungsjahr rechtfertigt - zumindest nicht, wenn sich die schwanger gewordene Ehefrau darauf beruft. Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Berlin (dpa/tmn) - Manchmal ist es unzumutbar, eine Ehe erst nach einem vollen Trennungsjahr zu beenden - etwa wenn Morddrohungen, häusliche Gewalt oder langjähriger Drogenmissbrauch im Spiel sind.
Kein sogenannter Härtegrund ist es aber, wenn eine Frau ihrem Noch-Ehemann nicht zumuten will, dass sie in einer außerehelichen Beziehung von ihrem neuen Partner schwanger geworden ist und
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