Wer zahlt während der Wiedereingliederung?
Nach einer Erkrankung Schritt für Schritt zurück an den Arbeitsplatz: Dabei soll die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung helfen. Was Beschäftigte dazu wissen müssen.
Saarbrücken (dpa/tmn) - Eine Erkrankung oder ein Unfall kann Beschäftigte für lange Zeit daran hindern, ihre Arbeit auszuüben. Wer nach der Genesung wieder langsam ins Berufsleben zurückkehren will, kann die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung, auch bekannt als Hamburger Modell, nutzen. Darauf macht die Arbeitskammer des Saarlandes aufmerksam.
In der Regel erstellt ein Arzt oder
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