Plus Arbeitsrecht

Muss im Kündigungsschreiben ein Grund aufgeführt sein?

Wer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, verspürt erst mal große Unsicherheit. Vielleicht ist den Betroffenen nicht mal klar, warum sie gefeuert wurden. Muss der Arbeitgeber das offenlegen?

25.04.2025 UPDATE: 25.04.2025 08:27 Uhr 57 Sekunden
Die Kündigung ist ausgesprochen – eine Begründung muss der Arbeitgeber nicht in jedem Fall geben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Bremen. (dpa-tmn) Wer wissen will, warum der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, wird im Kündigungsschreiben nicht unbedingt fündig. Eine Kündigung muss im Kündigungsschreiben grundsätzlich nicht begründet werden, wie Ann-Kristin Hoge, Rechtsberaterin der Arbeitnehmerkammer Bremen, erklärt.

Es gebe aber Fälle, in denen der Arbeitgeber einen rechtssicheren Grund für seine

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