So ändern Sie bald Geschlechtseintrag und Vorname
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es Menschen in Deutschland ab November leichter machen, Geschlecht und Vornamen zu ändern. Die Vorbereitungen können Interessierte allerdings schon heute treffen.

Selbstbestimmungsgesetz: Ab dem 1. November können Geschlechtseintrag und Vorname in Deutschland auf Antrag geändert werden. Foto: Jörg Carstensen/dpa/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Ab dem 1. November wird es in Deutschland möglich sein, den ab Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag auf Antrag zu berichtigen. Auch der Vorname kann in diesem Zuge geändert werden - dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sei Dank. Die Vorbereitung dafür können Interessierte bereits heute treffen - die Zeitschrift "Finanztest" (9/2024) erklärt, wie es
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