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Wann Untervermieten steuerlich relevant ist

Ob einzelnes Zimmer oder Zweitwohnung: Bevor Wohnraum ungenutzt bleibt, vermietet man ihn doch lieber unter. Wer sich nicht der Steuerhinterziehung verdächtig machen will, sollte diese Regeln kennen.

02.06.2025 UPDATE: 02.06.2025 09:19 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Vermieten ohne Fallstrick: Wer Gäste per Airbnb & Co. empfängt, muss Einnahmen ab 520 Euro in der Steuererklärung angeben. Foto: Soeren Stache/dpa​

Berlin. (dpa-tmn) Wer ein ungenutztes Zimmer übrig oder eine Zweitwohnung hat, für den mag es attraktiv sein, diesen Wohnraum über Portale wie Airbnb, Wimdu oder 9Flats unterzuvermieten. Um wegen der so erzielten Mieteinnahmen keinen Ärger mit der Finanzverwaltung zu bekommen, sollte man die Steuerregelungen beachten. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL)

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