Selbst Attrappe am Haus kann verboten sein
Private Videoüberwachung rund um die eigenen vier Wände stößt schnell an rechtliche Grenzen. Das kann selbst mit einem Kamera-Imitat der Fall sein, das gar nicht zum Filmen in der Lage ist.

Mainz/München. (dpa-tmn) Angst vor Einbrechern? Oder wollen Sie einfach wissen, was sich während Ihrer Abwesenheit oder in der Nacht rund um Ihr Grundstück abspielt? Dann könnten Sie auf die Idee kommen, eine Videoüberwachung einzurichten.
Wichtig dabei: Sie darf nur Bereiche des eigenen Grundstücks filmen. Nachbarschaftliches oder öffentliches Terrain sind für die Linsen tabu. Außerdem
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